Metallbearbeiter/in
3 Jahre; Ausbildung erfolgt nach § 48 im Berufsbildungsgesetz
Metallbearbeiter/innen fertigen manuell und maschinell nach Anweisung einfache Werkstücke und montieren diese zusammen mit anderen Teilen zu Baugruppen und kompletten Endprodukten. Dies geschieht durch individuelle als auch durch Gruppenausführung, des Werkstattarbeit oder auf Montagestätten des Maschinen- und Anlagenbaus. Sie sind mit den dazu notwendigen Werkstoffen, Werkzeugen, Prüfmitteln, Maschinen und Bearbeitungsverfahren vertraut und können diese zweckmäßig einsetzen.
Der Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung des Metallbearbeiters/in wurde 2005 neu strukturiert und in entsprechende Lernfelder gegliedert. Die Auszubildenden erhalten in der berufstheoretischen Ausbildung grundlegende Kenntnisse über:
Gestützt und gefördert wird die Ausbildung durch die allgemeinbildenden Fächer Wirtschafts- und Sozialkunde sowie Deutsch und Englisch.
Auf Grund der Benachteiligtenausbildung ist eine enge Zusammenarbeit mit den Praxisträgern und den Sozialpädagogen der entsprechenden Einrichtungen unbedingt notwendig.
Die Prüfung erfolgt durch die Industrie- und Handelskammer. Sie wird als gestreckte Prüfung durchgeführt, Teil 1 wird im 3. Halbjahr und Teil 2 am Ende des 3. Ausbildungsjahres abgelegt.
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