Die Antwort ist eindeutig: "Teile der Berufsausbildung können im Ausland durchgeführt werden", sagt das Berufsbildungsgesetz.
Bis zu 25 Prozent der Ausbildung könnte im Ausland stattfinden. Azubis lernen dabei Fremdsprachen, andere Produktions- und Verfahrenstechniken,
sammeln Berufserfahrung, entwickeln Unabhängigkeit, stärken ihre Fähigkeit zur Selbstorganisation, gewinnen Einblicke in fremde Kulturen und
vielleicht sogar Freunde.
Auslandspraktika sind mit den Betrieben abzustimmen, da die Ausbildungsvergütung weiterzuzahlen ist und die Rechte und Pflichten aus dem
Ausbildungsvertrag bestehen bleiben. Es empfiehlt sich, das Praktikum im 2. Lehrjahr nach der Zwischenprüfung bzw. dem 1. Teil der
Abschlussprüfung zu absolvieren. Es kann nach dem erfolgreichen Berufsabschluss aber auch dazu dienen, den Wechsel in die Festanstellung zu überbrücken.
Für alle Fragen rund um das Auslandspraktikum stehen Ihnen
als Lehrkraft Herr Dr. Schwießelmann (Dr. Christian Schwießelmann)
sowie die Mobilitätsberaterinnen der IHK Potsdam Frau Böse (Jana Böse IHK Potsdam)
und der HWK Potsdam Frau Kuplin (Jeanette Kuplin HWK Potsdam)
zur Verfügung.
OSZ Technik Teltow, Potsdamer Straße 4, 14513 Teltow
Telefon: 03328 35070, Telefax: 03328 350717, E-Mail: