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KMK-Fremdsprachenzertifikat Englisch

Termine für die Fremdsprachenqualifizierung (siehe "Schwarzes Brett")

Der Fachbereich Englisch bietet den interessierten Auszubildenden im dritten Jahr ihrer dualen Ausbildung die Möglichkeit, an der Fremdsprachenzertifizierung Englisch teilzunehmen.

Das KMK-Fremdsprachenzertifikat ist ein bundesweit einheitlich geregeltes und anerkanntes Zertifikat zum Nachweis berufsbezogener Fremdsprachenkenntnisse. Schülerinnen und Schüler berufsbildender Schulen können es nach erfolgreichem Ablegen einer speziellen Fremdsprachenprüfung (Stufen I - IV) erwerben und somit eine für den beruflichen Werdegang bedeutsame Zusatzqualifikation vorweisen.

Die angebotenen Prüfungen richten sich nach den Niveaustufen A2 bis C1 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen: Lernen, Lehren, Beurteilen (GER)". Eine besondere Stärke dieses Sprachzertifikats liegt in seiner konsequent beruflichen Ausrichtung. Für jeweils einen Beruf oder eine Berufsgruppe gibt es individuelle Prüfungen, welche jeweils aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil bestehen.

Durchgeführt werden die Prüfungen in und von den Berufsschulen. Im OSZ werden die Termine aktuell über das schwarze Brett kommuniziert.

Die Prüfungen sind:

Das Zertifikat ist durch die Orientierung am GER international verständlich und anerkannt. Es kann z. B. als Nachweis fremdsprachlicher Kompetenz für den europass Sprachenpass verwendet werden. In welchen Berufen bzw. Berufsgruppen welche Niveaustufe(n) angeboten werden, entscheidet das Ministerium.

FAQ's:

Welche Voraussetzungen gibt es?

Was muss ich für das Zertifikat tun?

Welche Kompetenzbereiche spielen bei der Prüfung eine Rolle?

Reception (Listening & Reading): Überprüft wird die Fähigkeit, gesprochene und geschriebene fremdsprachliche Mitteilungen beruflicher Natur zu verstehen.
Production: Überprüft wird die Fähigkeit, sich in englischer Sprache schriftlich zu äußern.
Mediation: Überprüft wird die Fähigkeit, durch Übersetzen, sinngemäße Übertragungen oder Umschreibung zwischen Kommunikationspartnern unterschiedlicher Muttersprache zu vermitteln.
Interaction: Unter Beweis zu stellen ist hier die Fähigkeit, in englischer Sprache spontan Gespräche zu führen und zu korrespondieren.

Wann gilt die Prüfung als bestanden?

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:

Beide Teile müssen mit jeweils mindestens 50% bestanden werden. Ein Ausgleich ist nicht möglich.

Wann ist der Prüfungstermin?

Die schriftlichen Prüfungen finden zentral jeweils im 2. Schulhalbjahr statt (ca. März/April). Die Termine werden dabei vom Ministerium verbindlich vor- und hier auf der Website bekannt gegeben. Die mündlichen Prüfungen können unmittelbar im Anschluss an die schriftlichen Prüfungen oder an den darauf folgenden Tagen stattfinden. Die jeweils gültigen Termine erfahren Sie von Ihrer Englischlehrkraft.

Wer prüft mich?

Alle Englischlehrkräfte am OSZ Technik Teltow sind prüfberechtigt. Der schriftliche Teil findet unter Aufsicht einer Lehrkraft statt. Der mündliche Teil der Prüfung wird von zwei Lehrkräften abgenommen.

Welche Kosten entstehen?

Die Prüfung ist für Auszubildende im Land Brandenburg (zur Zeit noch) kostenlos.

Was ist, wenn ich am Prüfungstag keine Schule habe, sondern im Betrieb eingesetzt bin?

Das OSZ Technik Teltow beantragt bei Ihrem Betrieb die Freistellung zur Teilnahme an der Prüfung.

An wen wende ich mich, wenn ich noch Fragen habe, die hier nicht aufgelistet sind?

Sie können sich mit Fragen jederzeit an Ihre unterrichtende Englischlehrkraft wenden oder an Frau Hinz (m.hinz@osz-teltow.de).

Ausbildungsmöglichkeiten im OSZ:

OSZ Technik Teltow, Potsdamer Straße 4, 14513 Teltow

Telefon: 03328 35070, Telefax: 03328 350717, E-Mail: