In den Fächern der Allgemeinbildung und im Lernfeld-Unterricht werden die Leistungen der Schüler und Auszubildenden entsprechend der Festlegungen der gegenwärtig geltenden „Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung in den Schulen des Landes Brandenburg vom 21.07.2011“ bewertet. In die Bewertung fließen dabei mündliche und schriftliche Schülerleistungen ein. Es werden die Herausbildung von Fachkompetenzen, Methodenkompetenzen und Sozialkompetenzen beurteilt.
„Die Bewertung mit Noten in den Bildungsgängen der berufsbildenden Schulen erfolgt nach folgendem Schlüssel, wobei bei erhöhten oder geringeren Anforderungen die Lehrkraft im Rahmen der Beschlüsse der zuständigen schulischen Gremien Abweichungen vornehmen kann:
erreichte Leistung | Note |
---|---|
100% bis 92% | 1 |
91% bis 81% | 2 |
80% bis 67% | 3 |
66% bis 50% | 4 |
49% bis 30% | 5 |
unter 30% | 6 |
(VV Leistungsbewertung vom 21.07.2011 Abschnitt 2, Punkt 6.5)
Bei nachgewiesener LRS (Attest) soll dem Schüler ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Dieser kann erfolgen durch:
Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Abweichung von den o.g. Maßstäben der Leistungsbewertung. Die VV- LRSR sieht hierfür vor:
Dieser Nachteilsausgleich kann von den entsprechenden Schülern in allen Unterrichtsfächern und Lernfeldern in Anspruch genommen werden. Die Auswahl der geeigneten Hilfestellung und die Entscheidung über Abweichungen vom Bewertungsmaßstab trifft der jeweilige Fachlehrer in Abstimmung mit der Klassenkonferenz.
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