Die Hausordnung soll die Rahmenbedingungen für das Verhalten in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände festlegen. Sie soll sicherstellen, dass gewaltfreie und von Toleranz und Fairness geprägte Verhaltensweisen eine für alle Beteiligten angenehme Schulatmosphäre ermöglichen.
Diese Hausordnung gilt für alle sich auf dem Schulgelände aufhaltenden Personen. Der Schulleiter und weitere von ihm beauftragte Personen üben das Hausrecht auf dem Schulgelände aus. Schülerinnen und Schüler haben Weisungen von Lehrkräften und befugtem Personal, die im Zusammenhang mit dem Verhalten auf dem Schulgelände stehen, Folge zu leisten. Jeder Schulangehörige ist aufgefordert, andere Personen auf deren Fehlverhalten aufmerksam zu machen und ggf. schulfremde Personen im Sekretariat oder der Aufsicht zu melden. Verstöße gegen die Hausordnung können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Für alle Schülerinnen und Schüler des OSZ besteht eine Teilnahme- und Mitarbeitsverpflichtung für den Unterricht und an anderen obligatorischen Veranstaltungen. In jeder Unterrichtsstunde wird durch die Lehrkraft eine Anwesenheitskontrolle durchgeführt.
Der Sportunterricht findet in den durch den Stundenplan ausgewiesenen Sportstätten statt. Es muss der direkte Weg gewählt werden.
Während des Unterrichts sind eigene mobile Endgeräte auszuschalten. Das Benutzen dieser Geräte für Unterrichtszwecke ist in Absprache mit der jeweiligen Fachlehrkraft unter Einhaltung der sicherheitstechnischen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen erlaubt.
Bei Zuwiderhandlung sind die Lehrkräfte berechtigt, die Geräte bis zum Ende des Unterrichtstages einzuziehen.
Die Unterrichtsräume werden während der Pausenzeiten verschlossen. Die Aufenthaltsorte für die Schülerinnen und Schüler während der Pausen sind ausschließlich der Schulhof, die Cafeteria und die Flure des Erdgeschosses. Der Aufenthalt in den Treppenhäusern sowie in den Zufahrten auf das Schulgelände ist nicht gestattet.
Jeder verhält sich so, dass Ordnung und Sauberkeit in der Schule gewährleistet werden. Schmierereien, grobe Verschmutzungen, Beschädigungen und Diebstähle sind der unterrichtenden Lehrkraft bzw. der Aufsicht zu melden. Bei vorsätzlicher Schädigung der Schule werden die Verursacher persönlich haftbar gemacht.
Für die Entsorgung von Abfällen sind die bereitstehenden Behälter zu nutzen.
Rauchen und Dampfen sind auf dem Schulgelände nicht gestattet. Im Interesse des Umweltschutzes und der Sauberkeit sind die bereitstehenden Behälter für die Entsorgung von Raucherresten zu nutzen.
Beim Befahren des Geländes sind nur die für den Fahrzeugverkehr vorgesehenen Wege in Schrittgeschwindigkeit zu nutzen. Die StVO ist einzuhalten. Das übrige Schulgelände darf nur mit Sondergenehmigung der Schulleitung sowie von Polizei- und Rettungsfahrzeugen befahren werden. Das Parken ist ausschließlich auf den ausgewiesenen Parkflächen erlaubt. Schüler dürfen nicht auf den Lehrerparkplätzen parken. Die Rettungswege und die Zufahrt zum Unterrichtsraum A007 (Rolltor Kfz-Bereich) sind freizuhalten. Werden andere Personen durch rücksichtsloses Fahrverhalten (z. B. überhöhte Geschwindigkeit) gefährdet, kann ein dauerhaftes Verbot des Befahrens für den Verursacher ausgesprochen werden. Für Beschädigungen oder den Verlust von Fahrzeugen wird keine Haftung übernommen.
Unfälle und kleinere Verletzungen sind durch die Betroffenen im Sekretariat zu melden und dort schriftlich zu erfassen. Ist die Konsultation eines Arztes notwendig, muss ggf. einer der zuständigen Durchgangsärzte aufgesucht werden.
Das Verhalten im Alarmfall ist in der Alarmordnung und der Brandschutzordnung festgelegt. Ein grundloses Auslösen von Alarm wird mit rechtlichen Konsequenzen geahndet.
Besitz, Handel und Konsum von Alkohol und nicht ärztlich verordneten Betäubungsmitteln ist auf dem Schulgelände verboten. Der Konsum von Alkohol usw. ist vor dem Unterricht und während der Pausen untersagt. Schülerinnen und Schüler, die unter dem Einfluss von Alkohol oder nicht ärztlich verordneten Betäubungsmitteln stehen, ist die Teilnahme am Unterricht untersagt. Ggf. werden die Polizei, die Ausbildungsbetriebe und die Erziehungsberechtigten in Kenntnis gesetzt.
Die Androhung und der Einsatz von körperlicher oder psychischer Gewalt sind verboten. Es dürfen keine Waffen, waffenähnliche oder andere gefährliche Gegenstände/Substanzen in das Oberstufenzentrum mitgebracht werden.
Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
Das Tragen oder Zeigen von gewaltverherrlichender bzw. an extremistische Ideologien erinnernder Kleidung und Symbole ist nicht gestattet.
Verfassungsfeindliche Vorkommnisse werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen verfolgt.
Zum Anfertigen von Kopien steht in der Cafeteria ein Kopierer zur Verfügung. Die Nutzer haben die Bedienungsanleitung zu beachten. Fehlfunktionen oder Defekte sind im Sekretariat zu melden.
Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben.
Das Verbreiten von Informationsmaterialien bzw. das Auslegen jeglicher Werbematerialien ist nur mit Zustimmung der Schulleitung gestattet.
Bestandteil der Hausordnung sind die Nutzerordnung der Computereinrichtungen, die jeweiligen Laborordnungen sowie die Ordnung für die Nutzung der Sporthalle.
Schulfremde Personen sind darauf hinzuweisen, sich im Sekretariat anzumelden.
Diese Hausordnung tritt am 01.08.2019 in Kraft.
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